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23. Mai 2019
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Handelsregister: Vernehmlassung zu zwei Verordnungsänderungen

Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt die vom Bund vorgesehenen Änderungen der Handelsregisterverordnung. Er begrüsst die Regelung von Praxisfragen, die Vereinheitlichung der amtlichen Verfahren und das Wegfallen der Registersperre. Kritischer beurteilt der Regierungsrat hingegen die Totalrevision der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister. Mit der Senkung der Pauschalgebühren um rund einen Drittel gehe die Vorlage zu weit, hält er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund fest. Zwar bräuchten die Handelsregisterämter wegen der Digitalisierung bei der Handelsregisterführung weniger Personal. Dafür würden aber die Kosten für die Anschaffung, den Betrieb und die Wartung der Informatikinfrastruktur steigen. Die Vorlage gehe somit über eine Angleichung von Aufwand und Ertrag der Handelsregisterämter hinaus.

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