Im Rahmen der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung ist unter anderem beschlossen worden, die bisherigen 4 regionalen Handelsregisterämter im Kanton Bern zu zentralisieren. Insgesamt wird die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung voraussichtlich am 1. Januar 2010 in Kraft treten.
Die Zentralisierung des Handelsregisterwesens ist dagegen vom Regierungsrat bereits auf Anfang September 2007 in Kraft gesetzt worden. Grund dafür bilden die deutlich gestiegenen Anforderungen auf Grund des eidgenössischen Fusionsgesetzes, welche es nötig machten, das fachliche Know How zu zentralisieren, um der Kundschaft optimal dienen zu können.
Anfang September 2007 werden somit die vier bisherigen regionalen Handelsregisterämter in Bern an der Gerechtigkeitsgasse 36 zusammengeführt.
Die Detailorganisation für das neue zentrale Amt befindet sich im Aufbau und die Ausschreibung für die Leitung des zentralisierten Handelsregisteramtes ist angelaufen. Bis zur Konsolidierung der Organisation und der Wahl eines Leiters ist ein externer administrativer Leiter eingesetzt worden.