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01. Mai 2024
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Handelsregister-Eintragungen vor dem 1. Juli 2024

Erfahrungsgemäss steigen die Zahlen der Handelsregisteranmeldungen und der Vorprüfungsgesuche gegen Juni stark an. Es ist daher im Juni mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Insbesondere ist für Sitzverlegungen in den Kanton Bern sowie Fusionen mit Rechtseinheiten in anderen Kantonen wegen der mit den anderen Handelsregisterämtern vorzunehmenden Koordination mehr Zeit einzurechnen. Handelsregistereintragungen und Vorprüfungen werden grundsätzlich chronologisch und im Rahmen unserer personellen Kapazitäten selbstverständlich so rasch als möglich erledigt.

Geschäfte, die unbedingt noch im 1. Semester im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen werden sollen, müssen daher bis spätestens am 14. Juni 2024 mit vollständigen und eintragungsfähigen Belegen beim Handelsregisteramt eingehen. Falls eine Vorprüfung der entsprechenden Entwürfe gewünscht wird, wollen Sie uns diese bitte bis zum 31. Mai 2024 einreichen.

Die Geschäftsleitung des Handelsregisteramtes des Kantons Bern

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