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28. März 2024
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Achtung scheinoffizielle Register

Erfahrungsgemäss unterbreiten gewisse private Verlagsfirmen den neu in ein kantonales Handelsregister eingetragenen Firmen Angebote zur "Eintragung" in sogenannte Register für Handel und Gewerbe, Register für Handel und Industrie oder in andere private Register.

Die betreffenden Verlagsfirmen bewegen sich am Rande der Legalität. Die mit allfälligen Eintragungen in private Register verbundenen „Eintragungsgebühren“, welche um ein Mehrfaches höher sind als die Gebühren der kantonalen Handelsregisterämter, werden jeweils unter Beilage eines Einzahlungsscheins und einer Kopie eines Eintragungstextes erhoben. Der "Eintragungstext" stützt sich dabei auf die Publikation des kantonalen Handelsregisteramtes im Schweizerischen Handelsamtsblatt.

Scheinoffizielle Register

Muster Original Rechnung

Vorsicht vor Adressbuchschwindlern! (SECO)

Wir machen darauf aufmerksam, dass Gesetz und Verordnung für eine rechtsgültige Handelsregistereintragung nur den Eintrag beim kantonalen Handelsregisteramt vorsieht, und dass auch nur die Gebührenrechnung dieser Amtsstelle eine Rechtsgrundlage hat.

Allfällige Eintragungen in und Zahlungen an ein privates Register (sog. Schattenregister) sind zwar möglich, aber unnötig; private Eintragungen haben nichts mit der Amtstätigkeit der kantonalen Handelsregisterämter zu tun. Registrierungsangebote privater Verlagsinstitute sollten Sie somit ignorieren.

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