Das Einzelunternehmen wird von der Inhaberin oder vom Inhaber auf eigene Rechnung betrieben. Die Inhaberin bzw. der Inhaber trägt die alleinige Verantwortung und haftet persönlich und unbeschränkt mit ihrem bzw. seinem ganzen Vermögen. Sie bzw. er wird mit der Eintragung ihres bzw. seines Einzelunternehmens im Handelsregister persönlich der Betreibung auf dem Wege des Konkurses (Konkurs- oder Wechselbetreibung) unterstellt.
Vorsicht Falle!
Einige Verlagsfirmen geschäften am Rande der Legalität. Diese bieten unnötige Angebote zur «Eintragung» in scheinoffizielle Register an. Bezahlen Sie solche Rechnungen nicht.
Bezahlung
Die Gebühren für Geschäfte, welche am Schalter abgegeben werden, müssen direkt bezahlt werden (in bar, mit Kredit- oder Debitkarte).
Neueintragung
Formular: Neueintragung Einzelunternehmen
Merkblatt: Formelle Anforderungen an Handelsregisteranmeldungen und -beleg
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Änderung
Formular: Allgemeine Änderungen (kurz)
Formular: Allgemeine Änderung
Merkblatt: Formelle Anforderungen an Handelsregisteranmeldungen und -beleg