Eine Kommanditgesellschaft besteht aus zwei oder mehr Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, wobei zwei Arten von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern zu unterscheiden sind. Die einen (ein oder mehrere Komplementärinnen und Komplementäre) haften für die Schulden der Gesellschaft unbeschränkt und solidarisch mit ihrem Gesamtvermögen, die anderen (ein oder mehrere Kommanditärinnen und Kommanditäre) beschränkt, d.h. nur bis zu einem Höchstbetrag (ihrer jeweiligen Kommanditsumme).
Vorsicht Falle!
Einige Verlagsfirmen geschäften am Rande der Legalität. Diese bieten unnötige Angebote zur «Eintragung» in scheinoffizielle Register an. Bezahlen Sie solche Rechnungen nicht.
Bezahlung
Die Gebühren für Geschäfte, welche am Schalter abgegeben werden, müssen direkt bezahlt werden (in bar, mit Kredit- oder Debitkarte).
Neueintragung
Formular: Neueintragung Kommanditgesellschaft
Merkblatt: Formelle Anforderungen an Handelsregisteranmeldungen und -beleg
Merkblatt: Kommanditgesellschaft
Änderung
Formular: Allgemeine Änderungen (kurz)
Formular: Allgemeine Änderung
Merkblatt: Formelle Anforderungen an Handelsregisteranmeldungen und -belege
Löschung
Formular: Auflösung und Löschung einer Kollektiv-/Kommanditgesellschaft
Formular Kollektiv- Kommanditgesellschaft: Auflösung und Fortsetzung als Einzelunternehmen
Formular: Löschung infolge Fusion