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Kommanditgesellschaft

Eine Kommanditgesellschaft besteht aus zwei oder mehr Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, wobei zwei Arten von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern zu unterscheiden sind. Die einen (ein oder mehrere Komplementärinnen und Komplementäre) haften für die Schulden der Gesellschaft unbeschränkt und solidarisch mit ihrem Gesamtvermögen, die anderen (ein oder mehrere Kommanditärinnen und Kommanditäre) beschränkt, d.h. nur bis zu einem Höchstbetrag (ihrer jeweiligen Kommanditsumme).

Vorsicht Falle!

Einige Verlagsfirmen geschäften am Rande der Legalität. Diese bieten unnötige Angebote zur «Eintragung» in scheinoffizielle Register an. Bezahlen Sie solche Rechnungen nicht.

Scheinoffizielle Register

Muster Original Rechnung

Vorsicht vor Adressbuchschwindlern! (SECO)

Bezahlung

Die Gebühren für Geschäfte, welche am Schalter abgegeben werden, müssen direkt bezahlt werden (in bar, mit Kredit- oder Debitkarte).

Neueintragung

  • Formular: Neueintragung Kommanditgesellschaft 

  • Merkblatt: Formelle Anforderungen an Handelsregisteranmeldungen und -beleg

  • Merkblatt: Kommanditgesellschaft

Änderung

Löschung

Gesetzliche Grundlagen

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