Logo Kanton Bern / Canton de BerneHandelsregisteramt

Stiftung

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt.

Gründung / Neueintragung

Es empfiehlt sich, vor der Gründung einer Stiftung mit der zukünftigen Aufsichtsbehörde Kontakt aufzunehmen.

  • Vorgehen bei der Gründung einer Stiftung siehe Art. 80 ff. ZGB

  • Merkblatt: Neueintragung Stiftung

  • Merkblatt: Formelle Anforderungen an Handelsregisteranmeldungen und -beleg

Änderung

Gesetzliche Grundlagen

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