Logo Kanton Bern / Canton de BerneHandelsregisteramt

Stiftung

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt.

Vorsicht Falle!

Einige Verlagsfirmen geschäften am Rande der Legalität. Diese bieten unnötige Angebote zur «Eintragung» in scheinoffizielle Register an. Bezahlen Sie solche Rechnungen nicht.

Scheinoffizielle Register

Muster Original Rechnung

Vorsicht vor Adressbuchschwindlern! (SECO)

Gründung / Neueintragung

Es empfiehlt sich, vor der Gründung einer Stiftung mit der zukünftigen Aufsichtsbehörde Kontakt aufzunehmen.

  • Vorgehen bei der Gründung einer Stiftung siehe Art. 80 ff. ZGB

  • Merkblatt: Neueintragung Stiftung

  • Merkblatt: Formelle Anforderungen an Handelsregisteranmeldungen und -beleg

Änderung

Gesetzliche Grundlagen

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