Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt.
Vorsicht Falle!
Einige Verlagsfirmen geschäften am Rande der Legalität. Diese bieten unnötige Angebote zur «Eintragung» in scheinoffizielle Register an. Bezahlen Sie solche Rechnungen nicht.
Gründung / Neueintragung
Es empfiehlt sich, vor der Gründung einer Stiftung mit der zukünftigen Aufsichtsbehörde Kontakt aufzunehmen.
Vorgehen bei der Gründung einer Stiftung siehe Art. 80 ff. ZGB
Merkblatt: Neueintragung Stiftung
Merkblatt: Formelle Anforderungen an Handelsregisteranmeldungen und -beleg
Änderung
Formular: Allgemeine Änderungen (kurz)
Merkblatt: Formelle Anforderungen an Handelsregisteranmeldungen und -belege
Merkblatt: Domiziländerung, Sitzverlegung
Gesetzliche Grundlagen
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