Logo Kanton Bern / Canton de BerneHandelsregisteramt

Über uns

Das Handelsregisteramt ist das Kompetenz- und Vollzugszentrum in Fragen des Unternehmensrechts und damit Partner für die Wirtschaft.

Es dient der Konstituierung und der Identifikation von Unternehmen. Es bezweckt die Erfassung und Offenlegung handels- und gesellschaftsrechtlich relevanter Tatsachen und trägt dadurch bei, die Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr zu erhöhen sowie den Schutz Dritter im Rahmen zwingender Vorschriften des Zivilrechts zu gewährleisten.

Das Handelsregisteramt leistet einen wichtigen Beitrag zur Standortattraktivität und Wirtschaftsförderung im Kanton. Das Handelsregister ist eine öffentliche Datenbank. Sie enthält die wichtigsten Angaben über die "nach kaufmännischer Art geführten“ Unternehmen. Das Handelsregister macht die rechtlichen Verhältnisse von Unternehmen öffentlich und damit auch transparent.

Es ist zuständig für Eintragungen betreffend Firmen (Rechtseinheiten) mit Sitz im Kanton Bern. Es sind über 65'000 Unternehmen eingetragen.

Bevor das Handelsregisteramt eine Eintragung vornimmt, muss es prüfen, ob die Voraussetzungen des Gesetzes und der Verordnung erfüllt sind. Die Eintragungen der kantonalen Handelsregisterämter werden vom Eidgenössischen Amt für das Handelsregister (EHRA) überprüft und dann im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.

Das Handelsregister ist von Gesetzes wegen ein öffentliches Register (Art. 936 OR). Jede und jeder kann ohne ein Interesse nachzuweisen Einsicht nehmen in die registrierten Angaben zu den Rechtseinheiten und Personen, wie auch in die Unterlagen, die als Belege für die Registrierung eingereicht werden (bspw. Protokolle, Statuten, Verträge, Bilanzen, Wahlannahme- und Rücktrittserklärungen). Die Unterlagen werden in elektronischer Form zeitlich unbeschränkt aufbewahrt.

Wer sich im Handelsregister eintragen lässt bzw. dem Handelsregisteramt Unterlagen als Belege für eine Eintragung einreicht, sollte sich dieser Öffentlichkeit bewusst sein. Das Handelsregisteramt prüft die eingereichten Unterlagen inhaltlich grundsätzlich ausschliesslich bezüglich der Beweistauglichkeit für die Tatsachen, die gestützt darauf im Handelsregister eingetragen werden sollen. Es filtert allfällige datenschutzrelevante, vertrauliche, geschäftsgeheimnis- oder persönlichkeitsverletzende Inhalte nicht heraus. Die betreffenden Rechtseinheiten und die anmeldenden Personen sind im Wesentlichen selber dafür verantwortlich, welche Inhalte sie der Öffentlichkeit des Handelsregisters preisgeben. Namentlich durch das Einreichen von Protokollauszügen anstelle der Vollversionen von Protokollen lässt sich die unnötige Preisgabe von «heiklen» Informationen vermeiden.
 

Organigramm

Praktikumsbewerbung

Sie sind eine Notariatskandidatin bzw. ein Notariatskandidat kurz vor dem Examen und wollen Ihre Kenntnisse im Handelsregisterwesen vertiefen. Wir bieten für fortgeschrittene Kandidatinnen und Kandidaten des Notariatsexamens entsprechende Praktika an.

Voraussetzungen: MLaw und zum grössten Teil absolviertes Notariatspraktikum. Bei Einreichung der Bewerbung muss das Masterexamen bereits bestanden sein. Dauer der Praktika: mindestens 3 Monate.
Aufgaben: Mithilfe bei der Registrierung von Geschäften und damit im Zusammenhang stehende Rechtsabklärungen/Vorprüfungen sowie Spezialabklärungen betreffend handelsrechtlicher Fragestellungen.
Gerne nehmen wir Ihre Bewerbung entgegen. Das nächste offene Praktikum kann vom 01.07.2024 – 30.09.2024 sowie vom 01.07.2025 - 30.09.2025 angeboten werden.

Ihre Praktikumsbewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie an:
Handelsregisteramt des Kantons Bern
Poststrasse 25
3071 Ostermundigen

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