Logo Kanton Bern / Canton de BerneHandelsregisteramt

Eingabe von Anmeldungen in Papierform

Anhand dieser 3 Schritte können Sie Ihre rechtsgenügliche Anmeldung in Papierform beim Handelsregisteramt einreichen.

Schritt
1

Klicken Sie weiter unten bei der gewünschten Rechtsform die Rubrik: Neueintragung, Änderung oder Löschung und wählen Sie das entsprechende PDF-Dokument aus.

 

Schritt
2

Füllen Sie direkt am Bildschirm das PDF-Dokument aus.

 

Schritt
3

Drucken Sie das ausgefüllte PDF-Dokument aus, unterschreiben Sie dieses und senden Sie es unbedingt per Post (keine E-Mail) im Original ein.

Hinweis zu Unterschriften

Die Unterschriften von Anmeldenden sowie von im Handelsregister einzutragenden zeichnungsberechtigten
Personen sind zu beglaubigen, sofern sie ihre Unterschriften nicht bereits früher für die betreffende Rechtseinheit
beim Handelsregisteramt hinterlegt haben. Das Handelsregisteramt kann eine neue Beglaubigung
verlangen, wenn es Zweifel an der Echtheit einer Unterschrift hat (Art. 18 Abs. 1 und Art. 21 Abs. 1 HRegV).

Die Beglaubigung erfolgt, indem die Person ihre Unterschrift beim Handelsregisteramt zeichnet oder auf Papier
und von einer Urkundsperson beglaubigt einreicht.

Um die Unterschrift beim Handelsregisteramt zu zeichnen, muss die Person ihre Identität anhand eines
gültigen Passes, einer gültigen Identitätskarte oder eines gültigen schweizerischen Ausländerausweises
nachweisen (Art. 21 Abs. 2 HRegV).

Vollmacht

Die Anmeldung kann auch durch eine hierzu bevollmächtigte Drittperson unterzeichnet werden (Art. 17 Abs. 1 Buchstabe b HRegV).

  • Formular Vollmacht

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